Zwischen der gewerkschaftlichen Gewerkschaft IG BAU und den Bauunternehmern wurde eine Lohnvereinbarung zur Erhöhung der Baumindestlöhne geschlossen. Die neuen bundesweiten Löhne gelten ab dem 1. April 2020. “Mehr als 200.000 Bauarbeiter profitieren von den höheren Mindestlöhnen”, sagte IG BAU-Bundesvorsitzender Robert Feiger. Der Mindestlohn für die ungelernten Bauarbeiter wird um 35 Cent auf 12,55 Euro pro Stunde steigen. Zudem wird der sogenannte Mindestlohn 2 (für Facharbeiter), der für die westdeutschen Staaten und Berlin gilt, um 20 Cent erhöht. In Westdeutschland beträgt der Mindestlohn 2 15,40 Euro pro Stunde und in Berlin 15,25 Euro. Der neue, höhere Mindestlohn läuft bis Ende 2020 Auf deutschen Baustellen gelten die deutschen Mindestlöhne. Ausländische Arbeitgeber dürfen also niemals Löhne zahlen, die unter den Mindestlöhnen liegen, die für die deutsche Bauwirtschaft für Beschäftigungszeiten ihrer nach Deutschland entsandten Arbeiter gelten.
Die in der Tabelle aufgeführten Mindestlöhne sind stündliche Bruttolöhne (alle Beträge in Euro). Nach einer internen Revision werden wir bei Bedarf weitere Schritte unternehmen, z. B. die zuständige Zollstelle informieren. Sie können mögliche Verstöße, die nicht mit Bauarbeiten zusammenhängen, auch direkt an die zuständigen Zollbehörden melden. Mit diesem Formular können Sie Informationen über Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung übermitteln. Weitere Informationen finden Sie unter: igbau.de/Bau-Mindestloehne-steigen-unterste-Lohngrenze-liegt-ab-April-bei-12-55-Euro.html.